Das Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 S. 3 SGB XI) erhöht sich bis zum Jahr 2012 stufenweise wie folgt:
Geben Sie die Rechnungssumme ein, die Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Anschließend wählen Sie bitte die Pflegestufe. Klicken Sie nun auf "Berechnen".